10 Kameraden der Feuerwehr Bippen erhalten den Feuerwehrführerschein
10 Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Bippen haben die Unterweisung zu dem so genannten „Feuerwehrführerschein“ absolviert.
Hiermit haben die ehrenamtlichen Feuerwehrmänner, die seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B sein müssen, die Möglichkeit Einsatzfahrzeuge mit einem zugelassenen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 t. zu fahren. Mit dieser Sonderregelung wirkt das Land Niedersachsen dem aufkommenden Fahrermangel entgegen, denn mit Einführung der EU-Führerscheinklassen wurde die Grenze des Autoführerscheins deutlich, auf ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 3,5 t. reduziert. Dahingegen konnten Inhaber der zuvor gültigen Führerscheinklasse 3 grundsätzlich Fahrzeuggespanne mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 t. führen.
Bei der Durchführung der Unterweisung zu dem „Feuerwehrführerschein“ wurde die Feuerwehr Bippen tatkräftig durch die ortsansässige Fahrschule Scherpenberg unterstützt. Unter Einhaltung der gültigen Corona-Verordnung wurde die Unterweisung in zwei Gruppen durchgeführt. Zum Start stand der theoretische Teil auf dem Lehrplan. Dabei wurden die Möglichkeit, aber auch die Grenzen, des Feuerwehrführerscheins, eingehend erläutert und die Besonderheiten beim Fahren eines LKW mit Anhänger dargestellt. Anschließend folgte im Feuerwehrgerätehaus eine technische Einweisung an den relevanten Fahrzeuggespannen. In der dann folgenden 45-minütigen Abschlussfahrt (praktische Prüfung) wurde jeder einzeln durch den Fahrlehrer auf die Probe gestellt. Mit dem Schwerpunkt auf Inhalte, die zu einem Sicheren führen von Einsatzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 t. befähigen, wurden beispielsweise Gefahren durch „Tote Winkel“, besonderer Raumbedarf aufgrund der Fahrzeugabmessungen, Rangieren, u. v. m. besonders betrachtet. Alle Teilnehmer konnten diesen Nachweis erfolgreich erbringen, sodass die Samtgemeinde Fürstenau Ihren die angestrebte Fahrberechtigung ausgestellt hat.
In der Feuerwehr Bippen trifft diese Sonderregelung auf die Fahrzeuggespanne Einsatzleitwagen mit Kühlanhänger und Gerätewagen Logistik mit Feldkochanhänger zu. Mit diesen Sonderfahrzeugen bilden die Blauröcke aus Bippen den Fachzug 4 der Kreisfeuerwehrbereitschaft Nord im Landkreis Osnabrück. Ihnen obliegt die Aufgabe der Verpflegung von Einsatzkräften bei großen Einsätzen in der Region und bei überörtlichen Großschadenslagen, wie zuletzt vom 16. bis 19. Juli im Rahmen der Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfahren. Durch die Bereitstellung von Getränken und Speisen kann die Einsatzzeit der beteiligten Kräfte entsprechend verlängert werden.
Für das Tanklöschfahrzeug und das Löschgruppenfahrzeug aus Bippen greift diese Sonderregelung nicht. Damit auch für diese Fahrzeuge weiterhin Fahrer zur Verfügung stehen und die Einsatzbereitschaft aufrecht gehalten werden kann, werden parallel einzelnen Kameraden zu dem EU-Führerschein der Klasse C ausgebildet.
Text und Bild: Th. Heidhaus
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